Lexikon

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⚕️ Morbus Clown (lat. ridiculus chronica)

Unheilbare Spaßkrankheit.

Bekannt auch als „Unverbesserlicher Spaßvogel“.
Symptome: Ständiger übersteigerter Witzdrang, makabre Gags über Atomkrieg, Genozid und den eigenen Tod. Nervt selbst angetrunkene Frohnaturen.
Verlauf: Progressiv, jede Pointe steigert das Leiden.
Prognose: Hoffnungsloser Fall.
Therapie: Abstand halten – ansteckend durch billige Pointen.


Geisterschiffsgesetz (Seerecht)

Gesetz zur Regelung des unbemannten und unbeaufsichtigten Schiffsverkehrs.

Definition:
Bezeichnet die rechtliche Fortführung eines Schiffs, dessen Besatzung vollständig verschwunden, dessen Verwaltung jedoch weiterhin tätig ist.

Geltungsbereich:
Umfasst alle Wasserfahrzeuge, deren Eigentumsverhältnisse ungeklärt, deren (Geist-)Präsenz jedoch dokumentiert ist.
Ein Schiff gilt als metaphysisch seetüchtig, solange mindestens eine Borduhr tickt oder der Kapitän in amtlichen Registern nicht für tot erklärt wurde.

Pflichten der Hafenbehörden:

  • Verlassene Schiffe sind weiterhin als „fahrbereit im jenseitigen Sinne“ zu führen.
  • Bei Sichtungen ohne Funkkontakt tritt automatisch die phänomenologische Stillhaltepflicht in Kraft: Niemand darf sich wundern, bis die Zuständigkeit geklärt ist.
  • Hafenpersonal ist gehalten, auf Anfragen „aus dem Nebel“ formgerecht zu antworten.

Eigentumsrecht:
Bleibt erhalten, solange mindestens ein juristischer Schatten Anrecht erhebt.
Bei konkurrierenden Gespensteransprüchen entscheidet die Kammer für transzendentale Navigation.

Verstöße:
Das eigenmächtige Entern, Entzaubern oder Betreten solcher Schiffe ohne gültige metaphysische Zulassung gilt als freischwebende Rechtsverletzung und wird mit symbolischer Vernebelung geahndet.

Ziel des Gesetzes:
Die ordnungsgemäße Verwaltung von Phänomenen, deren Realität unklar, deren Bürokratie jedoch zweifelsfrei ist.

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